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Familienentlastung

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Familienentlastungsdienst für Menschen mit visuellem Funktionsverlust und deren pflegende Angehörige

Sie brauchen Entlastung und wollen gleichzeitig eine optimale
Entwicklungsbegleitung für ihr Kind. Oder Sie erleben, dass
Ihr Kind schon viele Aktivitäten außerhalb des Familiensystems
unternehmen will, aber aufgrund des visuellen Funktionsverlustes
eingeschränkt ist.
 Kind baut einen Turm

 Überweisungskontext:

    * Ihr Kind ist sehbehindert.
    * Weitere Vorgangsweise:
      Sie nehmen mit uns Kontakt auf,
      um die weitere Vorgangsweise zu klären.
    * Finanzierung:     
      Die Leistung wird zu 90% vom Land Steiermark getragen, den Eltern
      wird ledeglich ein Selbstbehalt von 10%  verrechnet.