| Sie brauchen Entlastung und wollen gleichzeitig eine optimale Entwicklungsbegleitung für ihr Kind. Oder Sie erleben, dass Ihr Kind schon viele Aktivitäten außerhalb des Familiensystems unternehmen will, aber aufgrund des visuellen Funktionsverlustes eingeschränkt ist. | |
Überweisungskontext:
* Ihr Kind ist sehbehindert.
* Weitere Vorgangsweise:
Sie nehmen mit uns Kontakt auf,
um die weitere Vorgangsweise zu klären.
* Finanzierung:
Die Leistung wird zu 90% vom Land Steiermark getragen, den Eltern
wird ledeglich ein Selbstbehalt von 10% verrechnet.