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Zu diesem Zweck wird zu Beginn der Betreuung eine Betreuungsvereinbarung erstellt. Darin wird der Arbeitsauftrag für ein Jahr festgelegt. Er umfasst die Tätigkeiten und Aktivitäten mit der zu betreuenden Person. Weiters wird der zeitliche Umfang der Betreuung vereinbart und ist gleichzeitig der Arbeitsauftrag für die MitarbeiterInnen vom Verein Vision. |