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Sehfrühförderung

Sehfrühförderung für sehbehinderte, blinde oder zusätzlich behinderte Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren

Überweisungskontext:
Es wurde von einem Augenarzt eine Sehbehinderung festgestellt und Sehfrühförderung als weitere Maßnahme empfohlen.

Weitere Vorgangsweise:
Sie nehmen mit uns Kontakt auf, um die weitere Vorgangsweise zu klären.

Finanzierung:
Die Leistung wird zur Gänze vom Land Steiermark übernommen.

  Kind - visuelle Stimulation