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Familienentlastung

Für Menschen mit visuellem Funktionsverlust und deren pflegende Angehörige.

Leistungen

Betreuungsvereinbarungen

Zu diesem Zweck wird zu Beginn der Betreuung eine Betreuungsvereinbarung erstellt. Darin wird der Arbeitsauftrag für ein Jahr festgelegt. Er umfasst die Tätigkeiten und Aktivitäten mit der zu betreuenden Person. Weiters wird der zeitliche Umfang der Betreuung vereinbart und ist gleichzeitig der Arbeitsauftrag für die MitarbeiterInnen vom Verein Vision.

Familenbegleitung

Der Familienentlastungsdienst ist eine direkt auf die Familie des zu betreuenden Menschen abgestimmte, bedürfnisorientierte Betreuung mit der Grundlage, die Entwicklung des Menschen mit visuellem Funktionsverlust zu fördern und zu unterstützen. Sie brauchen Entlastung und wollen gleichzeitig eine optimale Entwicklungsbegleitung für ihr Kind. Oder Sie erleben, dass Ihr Kind schon viele Aktivitäten außerhalb des Familiensystems unternehmen will, aber aufgrund des visuellen Funktionsverlustes eingeschränkt ist. Überweisungskontext: * Ihr Kind ist sehbehindert. * Weitere Vorgangsweise: Sie nehmen mit uns Kontakt auf, um die weitere Vorgangsweise zu klären. * Finanzierung: Die Leistung wird zu 90% vom Land Steiermark getragen, den Eltern wird ledeglich ein Selbstbehalt von 10% verrechnet.

Unser Ziel

Die Kinder und Jugendlichen mit visuellem Funktionsverlust in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen und die Familie in ihrer Betreuungs- und Erziehungsarbeit zu entlasten. Dabei ist es uns ein Anliegen, die Bedürfnisse der Eltern, Kindern und Jugendlichen aufzugreifen, Ziele zu formulieren und Perspektiven zu entwickeln.

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